Das Schweizer Mietrecht im Überblick
Das Mietrecht ist im Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g geregelt. Es schützt Mieter umfassend, von der Kündigung über Mängel bis zur Mietzinserhöhung. Als Vermieter ist es wichtig, diese Regeln zu kennen.
Kündigungsfristen und -termine
Wohnungen können in der Regel nur auf gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Termine gekündigt werden, meist auf Ende März, Juni oder September. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Eine ordentliche Kündigung muss mit einem amtlichen Formular zugestellt werden.
Mängelbeseitigung
Mieter haben Anspruch auf eine Wohnung in vertragsgemässem Zustand. Zeigen sich Mängel, muss der Vermieter diese in angemessener Frist beheben. Kommt er dem nicht nach, kann der Mieter den Mietzins hinterlegen oder selbst reparieren lassen.
Mietzinserhöhungen
Mietzinserhöhungen müssen mit einem amtlichen Formular und mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist angekündigt werden. Ungerechtfertigte Erhöhungen können beim Schlichtungsgericht angefochten werden.
Mietkaution
Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt werden. Nach dem Auszug muss sie innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet werden, sofern keine Schäden vorliegen.
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